Gesammelt werden kann: an Wald-, Wiesen- und Wegrändern, die nicht intensiv landwirtschaftlich genutzt werden an Uferböschungen, Brachflächen… auf Wiesen, aber nur mit vorheriger Erlaubnis des Eigentümers natürlich auf dem eigenen Grundstück. Nicht gesammelt werden darf/dürfen: im Naturschutzgebiet geschützte und gefährdete Pflanzen Pflanzen, die man nicht hundertprozentig erkennt Nicht sammeln sollte man: an landwirtschaftlich genutzten Feldern,
Meine Kräuter – Sammelhinweise
